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Schul - ABC

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Aktion Tagwerk

Einmal im Jahr, meistens im Juni, nimmt die Schule an der Aktion Tagwerk teil. „Dein Tag für Afrika“ ist eine bundesweite Kampagne für SchülerInnen jeden Alters und aller Schulformen: Alle TeilnehmerInnen gehen an diesem Tag nicht in die Schule, sondern arbeiten. Ihr Lohn wird gespendet und kommt zu 80 % unserer Partnerschule in Ruanda zugute, die anderen 20 % bekommt der gemeinnützige Verein Aktion Tagwerk.

Anmeldung und Aufnahme an der Schule

Anmeldung für die 5. Klasse:

Die Anmeldung findet am 1. Montag und Dienstag nach der Halbjahreszeugnisausgabe im Lehrerzimmer statt; die Anmeldung für die Sportklasse ist jedoch nur montags.
Zur Anmeldung müssen Sie folgendes mitbringen:

  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Jahreszeugnis der 3. Klasse (Kopie)
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse (Kopie)
  • Empfehlungsschreiben der Grundschule (gelbes Originalblatt)
  • falls die Sorgeberechtigten getrennt leben, müssen beide das Anmeldeblatt unterschreiben bzw. eine Einverständniserklärung des anderen vorlegen.

Anmeldung

 

  • Anmeldung für die Oberstufe:

 

Für den Besuch der Mainzer Studienstufe (ab Klasse 11) können sich auch SchülerInnen anmelden, die bisher nicht die IGS Mainz-Bretzenheim besucht haben. Voraussetzung ist die Versetzung in die 11. Klasse Gymnasium bzw. eine Übergangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe.

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

An der IGS finden über 200 Arbeitsgemeinschaften, vor allem im Ganztagsbereich, statt. Diese fördern die Interessen und gehen weit über das unterrichtliche Lernangebot hinaus. Das Angebot variiert jährlich; die Kinder erhalten Unterlagen zur Auswahl.

Beurlaubung

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind aus wichtigem Grund von der Schule beurlaubt werden muss, z.B. für die Teilnahme an Sportveranstaltungen, Führerscheinprüfung, religiösen Festen usw. Dies ist rechtzeitig schriftlich bei der Klassenleitung zu beantragen und erfolgt in der Regel mit dem Vordruck „Antrag auf Beurlaubung von Schülern gemäß § 43 Abs. 3 Schulgesetz“. Auf Verlangen sind geeignete Bescheinigungen nachzuweisen.
Eine Unterrichtsbefreiung unmittelbar vor oder nach den Ferien soll nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann nur die Schulleitung gestatten.

Blauer Brief

Als „blauer Brief“ wird umgangssprachlich die Benachrichtigung an die Eltern von SchülerInnen bezeichnet, in der die Schule mitteilt, dass die erbrachten Leistungen in einem oder in mehreren Fächern nicht mehr im ausreichenden Bereich liegen. Diese Benachrichtigung gibt es nur in den Jahrgängen 9, 10 und 11. Sollte der Schulabschluss (Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I) aufgrund schlechter Leistungen gefährdet sein, werden die Eltern ebenfalls schriftlich benachrichtigt.

Bibliothek

In der Bibliothek können Bücher, Comics, Hörbücher, „Die Zeit“, … ausgeliehen oder vor Ort gelesen bzw. gehört werden. In der Regel ist sie täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei Fragen können sich die SchülerInnen an Frau Cohausz und Frau Reinländer wenden.

Computer

Im Fach COM werden die SchülerInnen in den Umgang mit dem Computer eingeführt, eine Vorbereitung auf die Anforderungen und Möglichkeiten der Mediengesellschaft.

Differenzierung

Jahrgänge 5 und 6:

In der Orientierungsstufe findet noch keine Differenzierung nach Fachleistungskursen (äußere Differenzierung) statt. Die Kinder werden durch Maßnahmen der inneren Differenzierung und teilweisen Unterricht in halben Klassen gefördert.
Ab Klasse 6 findet eine Differenzierung für alle nach Neigung statt. Der Unterricht wird ergänzt durch ein neu hinzukommendes Hauptfach.
Siehe Wahlpflichtfach

Jahrgänge 7 und 8:

In der Differenzierungsstufe I wird zum ersten Mal eine äußere Differenzierung nach Leistung vorgenommen. Sie erfolgt ab der 7. Klasse in Deutsch, Englisch und Mathematik auf drei Leistungsebenen (G-Kurs, E1-, E2-Kurs). Bis einschließlich Klassenstufe 9 geht jedes Kind mit seinem Klassenverband in die nächsthöhere Klassenstufe. Besondere Leistungsfortschritte oder -rückgänge werden durch Wechsel des Kursniveaus berücksichtigt. Bei Bedarf wird ein Förderunterricht angeboten.
Gegen die von der Schule vorgesehene Kurseinstufung können Eltern einmalig Widerspruch einlegen. Die Kinder werden dann für eine Beobachtungszeit von mindestens sechs Wochen in dem von den Eltern gewünschten Kurs unterrichtet. Danach entscheidet die Schule über die endgültige Einstufung.

Jahrgänge 9 und 10:

In der Differenzierungsstufe II wird eine weitere äußere Fachleistungsdifferenzierung auf drei Leistungsebenen in folgenden Fächern vorgenommen

  1. Biologie
  2. Chemie
  3. Physik

Am Ende von Jahrgang 9 wird erstmals eine Versetzungsentscheidung getroffen. Wer die Versetzung in die Klasse 10 nicht erreicht, verlässt die Schule mit dem Abschluss der Berufsreife (bei entsprechenden Noten). Für den Übergang in die 10. Klasse müssen mindestens 3 E-1 Kurse aus dem folgenden Fächerangebot erreicht werden:

  1. Mathematik
  2. Deutsch
  3. Englisch
  4. Biologie
  5. Physik
  6. Chemie

Im Jahrgang 10 findet der Unterricht nur auf E1- und E2-Niveau statt. Mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse erhält der Schüler die Realschulreife/den qualifizierten Sekundarstufenabschluss.

Dyskalkulie

Dyskalkulie ist eine schulische Entwicklungsstörung im mathematischen Bereich. siehe Teilleistungsstörungen

ElternvertreterIn

ElternvertreterIn zu sein bedeutet, dass man ein öffentliches Ehrenamt ausübt. Auf Klassenebene gibt es die Klassenelternversammlung(KEV), die aus allen Eltern einer Klasse besteht. Die KlassenelternsprecherInnen werden von der KEV gewählt. Weitere Ämter der Elternvertretungen sind der Schulelternbeirat (SEB), der Regionalelternbeirat (REB), der Landeselternbeirat (LEB) und der Bundeselternbeirat (BER)
Elternmitwirkung

Elternsprechtage

Ein Elternsprechtag wird einmal pro Jahr zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres angeboten. Hier besteht die Möglichkeit zu kurzen Gesprächen (ca. 10 Minuten) mit einzelnen Lehrkräften. Eltern können die gewünschten Termine per Vordruck anmelden.

ENFO (Entdecken und Forschen)

Das Fach EnFo ist Teil des offenen Unterrichts und soll die Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen führen. Es kommen nur wenige Kinder, meistens drei aus jeder Klasse, in diesen Unterricht. Voraussetzung sind gute Leistungen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Der Unterricht behandelt naturwissenschaftliche und philosophische Themen. In EnFo kann man in den 5. und 6. Klassen eingestuft werden.

Fachhochschulreife

Die Schullaufbahn der MSS an der IGS Mainz-Bretzenheim führt zur allgemeinen Hochschulreife. Sollten SchülerInnen in Einzelfällen die IGS mit dem Abschluss der Fachhochschulreife verlassen wollen, können sie sich individuell im MSS-Büro beraten lassen. Wer die gymnasiale Oberstufe mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 besucht hat, bestimmte schulische Bedingungen erfüllt und im Anschluss an die Schulausbildung ein zeitlich zusammenhängendes einjähriges geregeltes Praktikum oder eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, dem wird eine der Fachhochschulreife gleichwertige Qualifikation zuerkannt, die zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz und in einer Reihe weiterer Bundesländer berechtigt. (Weitergehende Informationen zum Praktikum entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift des MBWJK vom 26. 1. 2009; 944D-51418/35).

href="http://www.igsmz.net/page32/page88/page61/page64/index.html">Abschlüsse und Berufswahl

Förderverein

Seit Gründung der IGS Mainz-Bretzenheim im Jahr 1986 werden deren Aktivitäten vom Förderverein nachhaltig unterstützt. Viele Anschaffungen und Projekte wären ohne dessen Hilfe nicht möglich. Unterstützen Sie den Förderverein im Interesse Ihrer Kinder durch Ihre Mitgliedschaft und/oder Mitarbeit!
Förderverin IGS

Fundsachen

Fundsachen können beim Hausmeister oder Sekretariat abgegeben bzw. nachgefragt werden.

Ganztagsschule

Seit dem Schuljahr 2008/09 gibt es ein Ganztagsangebot an der IGS Mainz-Bretzenheim. Wie viele Ganztagsklassen und wie viele Halbtagsklassen entstehen, hängt von der Anmeldung ab. Die Ganztagsklassen werden auf der konzeptionellen Grundlage der Schule unterrichtet. Es wird Wert gelegt auf das Teammodell, auf innere Differenzierung und auf integrierende Maßnahmen. Für Ganztagsklassen und Halbtagsklassen gilt die gleiche Stundentafel; die Ganztagsklassen erhalten also nicht mehr Fachunterricht als die Halbtagsklassen – er ist nur anders verteilt. Der Tag beginnt für Ganztagsklassen mit einem offenen Anfang um 7.50 Uhr; der Fachunterricht beginnt für alle um 8.20 Uhr. Für die Halbtagsklassen endet der Unterricht um 13.30 Uhr, für die Ganztagsklassen um 15.45 Uhr, freitags um 13.30 Uhr. Über dieses grundlegend gleiche Konzept hinaus wurde für die Ganztagsklasse folgende Konzeption entwickelt:

Rhythmisierung:

Offener Unterricht, Fachunterricht, Lernzeiten und Arbeitsgemeinschaften sind über den ganzen Tag verteilt. Das heißt, Arbeitsgemeinschaften finden auch am Vormittag statt und Fachunterricht auch am Nachmittag.

Lehr – und Lernzeiten:

Übungsphasen aller Art (schriftlich, mündlich, mediengestützt) sind in den Schultag integriert. Die Inhalte orientieren sich am individuellen Übungsbedarf der Schülerinnen und Schüler.

Bewegung:

Jedes Kind soll sich täglich ausreichend bewegen. Entsprechende Übungen werden in den Tagesablauf integriert. Darüber hinaus gibt es im AG-Bereich viele Angebote für sportlich interessierte Kinder. Essensversorgung: Eine Teilnahme am Mittagessen in der Schulmensa ist für die Ganztagsklassen verpflichtend. Sportklassen sind immer Ganztagsklassen.

Essensversorgung:

Eine Teilnahme am Mittagessen in der Schulmensa ist für die Ganztagsklassen verpflichtend. Sportklassen sind immer Ganztagsklassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Handy

Im gesamten Schulbereich (Schulhaus und Schulgelände) gilt ein Handy-Verbot. Handys dürfen nur im Notfall und nach Absprache mit einem Lehrer / einer Lehrerin benutzt werden. Gleiches gilt für die Verwendung von Kopfhörern. Ausnahmen gibt es für die SchülerInnen der MSS, die nur in bestimmten Bereichen der Oberstufe das Handy benutzen dürfen.

Haus- und Hofordnung

Die Haus- und Hofordnung enthält grundlegende Regelungen für das tägliche Miteinander im Schulalltag. Sie kann auf der Startseite der Homepage eingesehen werden.
Hausordnung

Integrierte Gesamtschule (IGS)

In der integrierten Gesamtschule sind die Bildungsgänge der Schularten des gegliederten Schulsystems in einer Schule vereinigt. Mögliche Abschlüsse sind die Berufsreife, der qualifizierte Sekundarabschluss, die Fachhochschulreife und das Abitur. In einer Integrierten Gesamtschule (IGS) werden die Kinder im 5. und 6. Schuljahr unabhängig von ihren Leistungsmöglichkeiten und besonderen Interessen in fast allen Fächern gemeinsam unterrichtet. Der Klassenverband bleibt bis zur Klasse 10 bestehen. Die Entscheidung über einen angestrebten Schulabschluss bleibt lange offen. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält die Chance, den Schulabschluss zu erreichen, der Begabung, Leistungsfähigkeit und Leistungswillen entspricht. Individuelles und soziales Lernen gleichwertig nebeneinander anzuregen, zu fördern und zu fordern, gehört zu den besonderen Aufgaben der Integrierten Gesamtschule.

Kompetenz-Portfolio

Weiterlesen
Das Programm befasst sich mit den methodischen Grundlagen, d. h. es beinhaltet

  1. das Erlernen und den Umgang mit den vielfältigen Formen der Informationsbeschaffung (Schulbibliothek, Universitätsbibliothek, Internet, Interview u. a.)
  2. der Strukturierung von Quellen und der Information (Auswahl, Bewertung und Gliederung)
  3. der Präsentation (Referat mit Handout, Protokoll, Lernplakat, PowerPoint, Folie, Vorträge im Rahmen des Berufspraktikums: Schüler informieren Schüler).

Das Portfolio umfasst ebenso Leistungen, die außerhalb des regulären Unterrichts für die Schule wirksam werden. Dazu gehören die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben, das Einbringen von fachlichen Qualitäten bei der Übernahme von AGs u. a. Gleichrangig neben den Fach- und Methodenkompetenzen stehen soziale Kompetenzen und schulisch wirksames Engagement (Organisation im Cafe’ccino, SV-Arbeit, Übernahme von Verantwortung im Rahmen der Schülerbetreuung der Klassen 5 – 7, Teilnahme und gestalterisches Mitwirken an schulischen Veranstaltungen, Musik, Sport, Kunst). Das Kompetenz-Portfolio ist ein Schulprogramm mit einem verbindlichen schulischen Teil (methodisches Lernen für alle in allen Fächern) und als Dokumentation die Verbindung von erfolgreicher Teilnahme an diesem Programm und einer persönlichen Gestaltung. Die individuelle Ausprägung des Portfolios als Nachweis besonderer Kompetenzen ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms.

Krankheit

Entschuldigungsregelung bei Krankheit/Fehlzeit:
Für die IGS gelten folgende Regelungen:

  1. Jede/r SchülerIn ab der Jahrgangsstufe 7 erhält eine eigene Versäumnisliste (VL); diese verbleibt in Händen der SchülerIn.
  2. Die Versäumnisliste dient der Registrierung von Fehlstunden und ist gleichzeitig Entschuldigungsformular.
  3. Die Fehlstunden (Wochentag + Stunde + Fach/Kurs) sind auf der VL einzutragen und die Unterschrift (bei minderjährigen SchülerInnen die der Sorgeberechtigten) unter Begründung der Abwesenheit in der folgenden Stunde unaufgefordert der Lehrkraft, dessen Unterricht versäumt wurde, zum Abzeichnen vorzulegen.
  4. Die Schule (Tutoren) ist im Krankheitsfall bis 8:00 vor Unterrichtsbeginn zu informieren (Anruf im jeweiligen Teamraum).
  5. Bei Erkrankungen während des Unterrichtes lassen sich die SchülerInnen dies durch die betreffende FachlehrerInnnen auf der Versäumnisliste bestätigen. Die Fehlstunden mit der Entschuldigung sind nachzureichen und durch Unterschrift (und ggf. die Unterschrift der Sorgeberechtigten) zu bestätigen.
  6. Die Tutoren/FachlehrerInnen tragen diese Fehlstunden bei der Noteneingabe ein.

Klassenfahrten (Wander-und Kulturtag)

Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass in den Jahrgangsstufen 5, 7, 10 (optional) und 12 eine Klassenfahrt stattfindet. Die jeweilige Klassenfahrt verfolgt i. d. R. einen bestimmten Zweck. Die einzusetzenden Geldmittel sind der Höhe nach begrenzt.
Wandertage sind pro Schuljahr jeweils an zwei Tagen vorgesehen und werden durch die Stufenleitung in Zusammenarbeit mit den Tutoren geplant. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier

Lehrer (Tutoren)

Die TutorInnen eines Jahrgangs bilden bis einschließlich der 13. Klassenstufe ein Jahrgangsteam. Jeweils zwei LehrerInnen leiten als Tutoren eine Klasse (Jg. 5 bis 9). Ab Jahrgang 10 gibt es nur noch eine/n TutorIn je Klasse. Eine Übersicht der Namen, Fächer, Sprechzeiten und Räume der Tutoren (Lehrer) finden Sie hier

Lernschwächen

Siehe: Teilleistungsstörungen

Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Siehe: Teilleistungsstörungen

Mensa

Seit einigen Jahren werden an der Schule unterschiedliche Projekte zur gesunden Ernährung durchgeführt. Um die Jugendlichen an diese Ernährungsform heranzuführen, wird das vollwertige Bio-Essen an mehreren Büffet-Stationen angeboten. Alle Ganztagskinder nehmen verpflichtend am Mittagessen teil.
Alles zur Mensa finden Sie hier

Zu einer Teilnahme füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden dieses an den:
Mensaverein IGS Mainz-Bretzenheim
Hans-Böckler-Str. 2
55128 Mainz

MSS – Mainzer Studienstufe

Die Mainzer Studienstufe (MSS) ist die Rheinland-Pfälzische Form des Kurssystems in der gymnasialen Oberstufe. In der gymnasialen Oberstufe sollen Schülerinnen und Schüler auf das Studium an der Hochschule und auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden. Die MSS umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13.
In der MSS findet Unterricht nicht mehr im Klassenverband statt. Die Schülerinnen und Schüler wählen verschiedene Grund- und Leistungsfächer. Leistungsfächer sind die Fächer, die man belegt, um persönliche Arbeitsschwerpunkte zu bilden. Sie sollen ein vertieftes Verständnis und spezielle Kenntnisse vermitteln und in besonderem Maße auf die Arbeitsweise der Hochschule vorbereiten. Sie werden in Kursen mit in der Regel 5 Wochenstunden unterrichtet. Grundfächer sind Fächer, die grundlegende Kenntnisse und Einsichten in fachspezifische Denkweisen vermitteln. Sie werden in Kursen mit in der Regel 3 Wochenstunden unterrichtet.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen:
Info 1
Info 2
Bildungsserver Rheinland-Pfalz

Musikklasse

Unter dem Begriff Musikklassen werden an der IGS Mainz-Bretzenheim die „Bläserklasse“ und „Bigbandklasse“ zusammengefasst, für die man sich nach der Aufnahme in der IGS anmelden kann. In beiden Fällen nehmen die SchülerInnen im Rahmen des Musikunterrichts an einem Projekt des Klassenmusizierens im Jahrgang 5 und 6 teil. Unterschiede ergeben sich insbesondere durch die Auswahl der Instrumente und der gespielten Literatur.
In der Bläserklasse erlernen die SchülerInnen gemeinsam im Klassenverband ein Blasinstrument (Querflöte, Klarinette, Alt- und Tenorsaxophon, Trompete, Waldhorn, Baritonhorn, Posaune oder Tuba). Es gibt drei Stunden Musikunterricht pro Woche.
Instrumente können gegen eine Gebühr für die 5. und 6. Klasse ausgeliehen werden.
In der Bigbandklasse werden SchülerInnen im Musikunterricht in den typischen Instrumenten einer Bigband (Holz- und Blechblasinstrumente, Instrumente der „Rhythmusgruppe“) unterrichtet. Außerdem darf jedes Bandmitglied singen. Es gibt drei Stunden Musikunterricht pro Woche. Davon findet eine Stunde als instrumentaler Kleingruppenunterricht durch Instrumentallehrer statt. Instrumente können gegen eine Gebühr für die 5. und 6. Klasse ausgeliehen werden. Schwerpunkt Musik

Oberstufe

Siehe MSS – Mainzer Studienstufe

Offener Unterricht

Offener Unterricht ist eine Organisationsform des Unterrichts, dessen methodisches Grundprinzip das entdeckende, problemlösende, handlungsorientierte und selbstverantwortliche Lernen ist. Es soll den SchülerInnen mehr Mitbestimmung und Mitverantwortung ermöglichen als der Frontalunterricht. In der Praxis tritt der offene Unterricht in der Regel aber immer in Mischformen mit anderen Methoden auf.

Orientierungsstufe

In den Jahrgängen 5 und 6 – der Orientierungsstufe – liegt der Schwerpunkt auf einem möglichst engen Bezug in der Klassengemeinschaft und zu den TutorInnen. Alle SchülerInnen werden gemeinsam unterrichtet, d. h. eine Differenzierung nach Fachleistungskursen (äußere Differenzierung) findet in der Orientierungsstufe noch nicht statt. Die Unterrichtsfächer in der Orientierungsstufe sind: Deutsch, Englisch, Mathematik, Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Musik, Bildende Kunst, Sport, Religion/Ethik. Dieser Fächerkanon wird an der IGS ergänzt durch die Tutorenstunde, den Projektunterricht und den Computerunterricht.

Paten

Paten sind SchülerInnen der 11. Jahrgangsstufe, die sich freiwillig für das Patenamt, d. h. die Betreuung einer Klassengemeinschaft der Fünftklässler bereit erklären. Die Paten sollen die Einführung der neuen SchülerInnen der fünften Klassen in die Schulgemeinschaft für diese erleichtern. Dazu können die Paten z. B. bei Klassenfeiern anwesend sein, begleiten Klassenfahrten und/oder eigene Veranstaltungen (z. B. Minigolf spielen etc.).

Pausen

 

Praktikum

Verpflichtende Praktika finden in der Jahrgangsstufe 8 und 11 statt.
In der Zeit um Ostern ist das erste Praktikum (Jahrgangsstufe 8) zu absolvieren. Dabei stehen Ausbildungsberufe im Mittelpunkt. In den letzten zwei Wochen vor den Sommerferien findet in der Jahrgangsstufe 11 ein Berufspraktikum statt, dessen Schwerpunkt auf Berufen liegen soll, bei denen ein Studium als Voraussetzung benötigt wird. In jedem Fall sind die Auswahl des Praktikumsplatzes, die Bewerbung, das Vorstellungsgespräch, ein Praktikumsbericht und eine Präsentation zu erledigen.

Probleme

 

Auch die Schulsozialarbeiterin bietet Beratung und Unterstützung in unangenehmen Situationen an.Beratung und Unterstützung

Randstundenregelung

 

SamS

Mittwochs nachmittags gibt es die Möglichkeit, dass SchülerInnen der 9. und 10. Klassen auf Empfehlung ihrer LehrerInnen an dem Projekt SamS (Schüler arbeiten mit Schülern) teilnehmen. Schüler der Oberstufe (Lerncoaches) unterstützen in den zwei Stunden am Mittwochnachmittag fachübergreifend die Jugendlichen in Kleingruppen bei den Hausaufgaben und beim Lernen.

Schließfächer

In der Schule können Schließfächer in begrenzter Anzahl über den Drittanbieter AstraDirekt kostenpflichtig angemietet werden. Die Online-Anmeldung ist über astradirekt.de möglich. Die Kündigung hat schriftlich durch den Mieter bei der Firma AstraDirect GmbH zu erfolgen. Anmeldung

Schulbücher

In Rheinland-Pfalz besteht keine generelle Lehrmittelfreiheit, sodass für jedes Schuljahr Schulbücher angeschafft werden müssen. Da die Neuanschaffung der Schulbücher meist sehr kostenintensiv ist, gibt es drei Möglichkeiten, an die benötigten Bücher zu gelangen:
Schulbücher kaufen
entgeltliche Ausleihe -> Anmeldung für das folgende Schuljahr jeweils ca. im Juni
unentgeltliche Ausleihe -> Anträge für das folgende Schuljahr können jeweils bis Mitte März beim Schulträger abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz finden Sie hier
Die jeweils aktuelle Schulbuchliste finden Sie hier

Schülervertretung (SV)

SchülerInnen haben nicht nur Pflichten, sie haben auch Rechte. In der Schülervertretung (SV) wirken SchülerInnen an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit, indem sie Ideen für das Leben an der Schule entwickeln und einbringen. Dabei vertreten sie vorrangig die Interessen ihrer Mitschüler und bilden das Bindeglied zwischen der Schülerschaft und den Lehrern. Die SV ist eine Gruppe von Schülervertretern, die jährlich von der Schülerschaft gewählt wird.

Schulplaner

Der Schulplaner soll die Schülerinnen und Schülern bei der Organisation Ihres Schulalltags unterstützen und wird für jedes Schuljahr individuell von und für die IGS gestaltet. Er enthält eine Sammlung aus informativen und praktischen Seiten für den Schulalltag, z.B.:

  1. wichtige Rufnummern
  2. Ferien und Feiertage
  3. Kalender und Stundenplan mit viel Platz zum Schreiben
  4. Platz für Notizen
  5. Platz für Kontaktaufnahmemöglichkeiten zwischen LehrerInnen und Eltern
  6. Zensuren-/Punkteübersicht
  7. Hausaufgaben-Wochenübersicht (1 Woche = 2 Seiten)
  8. Geschichtstafel
  9. geometrische Formeln, Umrechnungszahlen
  10. Haus- und Hofordnung der IGS

Zu Beginn eines neuen Schuljahrs bekommt jede(r) SchülerIn den jeweils aktuellen Schulplaner ausgehändigt. Der Betrag dafür wird zusammen mit dem Materialgeld eingesammelt.

Schulsozialarbeit

Der Schulgemeinschaft der IGS Mainz-Bretzenheim gehört auch eine Schulsozialarbeiterin an. Sie dient als neutrale Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, LehrerInnen und bietet Beratung und Unterstützung in unangenehmen Situationen (schulische oder private Schwierigkeiten) an. Darüber hinaus leistet sie Integrations- und Präventionsarbeit, kooperiert mit Institutionen z.B. Beratungsstellen und verfügt über Informationen der Jugendhilfe.
siehe hier

Schwerpunktschule

In Rheinland-Pfalz sollen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf die gleichen Schulen besuchen können wie ihre nichtbeeinträchtigten MitschülerInnen. Dabei soll die individuelle Lernausgangslage jeder SchülerIn berücksichtigt werden. Hierzu erhalten Schwerpunktschulen zusätzliche Lehrkräfte (Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte), die gemeinsam mit den Regelschullehrkräften inklusiven Unterricht organisieren und ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung entwickeln, von dem alle Kinder und Jugendlichen profitieren.
Die IGS Mainz-Bretzenheim startete im Schuljahr 2016/2017 eine zweijährige Pilotphase und wird voraussichtlich im Schuljahr 2018/19 Schwerpunktschule werden.

Schwimmunterricht

Schwimmunterricht ist Bestandteil des Sportunterrichts, sodass die Pflicht besteht, regelmäßig und pünktlich daran teilzunehmen. An der IGS Mainz-Bretzenheim findet der Schwimmunterricht in der 6. Klasse statt sowie bei entsprechender Wahlkombination im Sportunterricht der Oberstufe.
Kann ein(e) SchülerIn aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, so sollte sie/er ggf. dennoch in Sportbekleidung zum Schwimmunterricht erscheinen und vom Beckenrand aus dem Unterricht folgen. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Schwimmunterricht ist der Nachweis des Schwimmabzeichens "Seepferdchen/Frühschwimmer“. Der Schwimmunterricht der IGS Mainz-Bretzenheim findet entweder im Mehrzweckbecken im Schwimmbad Mainz-Mombach statt (im Winter in der Traglufthalle). Im laufenden Unterrichtsbetrieb wird der Transport zum Schwimmbad bzw. zurück zur Schule durch die Schule geregelt. Findet der Schwimmunterricht in den Randstunden statt, muss der Transport zum Beginn des Schultags bzw. im Anschluss selbst organisiert werden. Bei Bedarf werden von der Schule Gruppenfahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt.

Sitzenbleiben

Durch die Form der äußeren Differenzierung ab dem 6. Schuljahr können die SchülerInnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Interessen und ihrer Bildungsziele in ihren Klassen und in den entsprechenden Kursen unterrichtet werden. Zum Ende jedes Halbjahres besteht ggf. die Möglichkeit oder auch die Notwendigkeit eines Kurswechsels, sodass Schülerinnen und Schüler mit deutlich erkennbaren Leistungsveränderungen in einem bestimmten Fach nach Konferenzbeschluss in ein höheres oder in ein niedrigeres Kursniveau „umgestuft“ werden können, niemand kann jedoch sitzenbleiben und wird aufgrund seiner Leistungen aus dem Klassenverband ausgeschlossen. Ab der 8. Klasse werden die Eltern über die Abschlussmöglichkeiten ihrer Kinder regelmäßig informiert und beraten. Eine Versetzung wird in der IGS erstmalig nach Klassenstufe 9 ausgesprochen. Weiteres siehe: Versetzung

Sportklasse

Die IGS Mainz-Bretzenheim ist eine sportbetonte Schule, an der es pro Jahrgang eine Sportklasse im Ganztagsbetrieb für sportbegeisterte und sehr talentierte SportlerInnen gibt. Von Klasse 5 bis 10 haben die SchülerInnen mehr Sportunterricht als in den Regelklassen, ggf. inkl. der zusätzlichen Stunden für das Wahlpflichtfach Sport. Darüber hinaus steht ein großes, zusätzlich wählbares Sport-AG-Angebot zur Verfügung. Die sehr enge Zusammenarbeit mit zahlreichen Mainzer Sportvereinen ermöglicht den talentierten Sportlern das parallele Absolvieren eines Schulabschlusses und einer sportlichen Karriere. Für sportlich sehr talentierte Jugendliche gibt es die Möglichkeit des Quereinstiegs in die Sportklasse. Vor der Aufnahme in die Sportklasse findet jeweils ein sportmotorischer Eignungstest statt. Die Anmeldetermine für die Sportklassen sowie die Termine für die Aufnahmetests entnehmen Sie bitte der Schulhomepage.
Informationen

Sprechzeiten

Alle LehrerInnen der IGS stehen an speziellen Tagen und zu speziellen Zeiten (nach Rücksprache) für Gespräche zur Verfügung. Die jeweiligen Sprechzeiten finden Sie hier
Der jährlich zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres stattfindende Elternsprechtag bietet eine weitere Möglichkeit für Gespräche zwischen LehrerInnen und Eltern.

Tag der Information

 

Team-Schule

Homepage der IGS.

Teilleistungsstörung

In den Bereich der Teilleistungsstörung fallen:

  1. Lese-/Rechtschreibstörung (LRS, eine Störung des Schreiben- und Lesenlernens);
  2. Rechenstörung (Diskalkulie);
  3. Störungen der Aufmerksamkeit (ADS, ADHS)
  4. oder andere Teilleistungsstörungen.

Näheres zu Teilleistungsschwächen können sie hier finden.

Es besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Sprechen Sie hierzu die TutorInnen Ihres Kindes an. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Seite des Ministeriums
Die Arbeitsgruppe des Schulelternbeirates Teilleistungsstörungen versteht sich als Bindeglied zwischen betroffenen Eltern und der Lehrerschaft.

Theater-Kooperation

Seit 2011 kooperiert unsere Schule sehr erfolgreich mit dem Mainzer Staatstheater in den Sparten Schauspiel, Musik und Ballett. Ziel dieser Kooperation ist es, so vielen SchülerInnen und Schülern wie möglich die Chance zu eröffnen, das Theaterleben kennenzulernen. Viele Klassen bzw. Kurse besuchen jedes Jahr altersadäquate Vorstellungen. Der Jahrgang 5 nimmt seit Jahren am Projekt "Kulturschule" des Orchesters teil, mit der Gelegenheit, ein "Konzert für junge Leute" zu besuchen.

Tutor

Als Tutor oder Tutorin werden an der IGS die LehrerInnen mit Klassenlehrerfunktion bezeichnet. Jede Klasse der Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 hat zwei TutorInnen, die der Jahrgangsstufe 10 bis 13 hat eine/n TutorIn.

Unterrichtszeiten

SchülerInnen der Halbtagsschule haben Unterricht von 8:20 Uhr bis 13:30 Uhr. Bei den SchülerInnen der Ganztagsklassen beginnt der Unterricht um 08:20 Uhr und endet bis einschließlich der 10. Klasse um 15:45 Uhr, in der Oberstufe um 17.15. Siehe Punkt Pausen oder auf der Homepage IGS unter Kontakt

Unfälle

Die Schule ist bemüht, Unfälle im schulischen Bereich zu vermeiden. Es lässt sich jedoch nicht immer ganz ausschließen, dass es im Sportunterricht oder auf dem Schulhof zu Verletzungen kommt, die behandelt werden müssen. Bei einem Unfall werden Sie als Eltern selbstverständlich so schnell wie möglich benachrichtigt. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Kontaktdaten immer auf dem neuesten Stand sind.
Unfälle auf dem Schulweg sollten im Sekretariat unserer Schule gemeldet werden. Sie erhalten dann einen Unfallbogen, den Sie bitte ausgefüllt wieder an uns zurückgeben. Falls Sie für einen Schulunfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist das der Schule mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann. Sie müssen dem behandelnden Arzt mitteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Weiteres siehe unter Punkt Versicherung.

Verbale Beurteilung

Die TutorInnen schreiben jedem ihrer SchülerInnen zusätzlich zu den Zeugnissen eine Beurteilung. Darin wird schwerpunktmäßig der Fortschritt im Bereich der sozialen Fähigkeiten und Methodenkompetenz mitgeteilt. Ab der 8. Klasse erfahren die SchülerInnen in Form einer Prognose, welcher Abschluss mit ihren bisher gezeigten Leistungen (bei entsprechender Kurseinstufung) erreicht werden kann.

Vergleichsarbeiten (VERA)

Im 8. Schuljahr werden bundesweit in wechselnden Zyklen in mindestens einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder der ersten Fremdsprache Vergleichsarbeiten geschrieben, die aufzeigen sollen, welchen Lernstand die SchülerInnen in diesen Fächern erreicht haben. Mit den Aufgaben wird nicht der Stoff der unmittelbar vorausgegangenen Unterrichtsstunden abgefragt, sondern der langfristige Erwerb von Wissen und Fähigkeiten. Deshalb wird VERA auch nicht benotet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 90 Minuten. Lehrkräfte erhalten einen Überblick über Stärken und Schwächen und Hinweise zum Förderbedarf ihrer Lerngruppe.
Versetzung

Versetzung

Bis einschließlich Klassenstufe 9 gibt es kein „Sitzenbleiben“. Am Ende von Jahrgang 9 wird erstmals eine Versetzungsentscheidung getroffen. Die Versetzungsbedingungen regelt die Übergreifende Schulordnung Rheinland-Pfalz (ÜSchO)
Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 erwirbt der Schüler den Abschluss der Berufsreife, mit entsprechendem Abschluss der 10. Klasse den qualifizierten Sekundarabschluss I.
Wer die Versetzung in die Klasse 10 nicht erreicht, verlässt die Schule bei entsprechender Qualifikation mit Hauptschulabschluss, ansonsten ohne Abschluss.
Wird nach der 10. Klasse der qualifizierte Sekundarabschluss I nicht erreicht, verlässt der Schüler die Schule mit dem Abschluss der Berufsreife.
Ab Klasse 11 in der MSS spricht man nicht mehr von Versetzung, sondern von der Zulassung für die nächsthöhere Klasse. Die Regelungen hierfür finden sich auf den Seiten 24-27 in der Informationsbroschüre über die Mainzer Studienstufe. Darüber hinaus gelten die rechtlichen Bestimmungen des § 80 zur gymnasialen Oberstufe der ÜSchO und § 16 der Abiturprüfungsordnung. Weiteres siehe unter den Punkten Differenzierung und Sitzenbleiben.

Versicherung

Für Ihr Kind besteht bei Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie den Schul- und den Heimweg mit einschliesst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  1. Schulwege
  2. Unterricht und Pausen
  3. Sportunterricht
  4. Wanderungen, Unterrichtsgänge, Besichtigungen
  5. Schul- und Klassenfeiern
  6. Schullandheimaufenthalte

Falls Sie für einen Unfall in o.g. Rahmen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist das der Schule mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann. Sie müssen dem behandelnden Arzt mitteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Wir raten darüber hinaus, eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen, über die die meisten sicherlich bereits verfügen. Schäden in der Schule und auf dem Schulweg, die von Ihrem Kind verursacht werden, sind nicht über die Schule versichert. Siehe auch Punkt Unfälle.

Vertretungsplan

Der aktuelle Vertretungsplan ist hier zu finden. Man benötigt dazu ein Passwort. Dieses wird jedem/r SchülerIn zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Der gültige Vertretungsplan ist allein der, der in der Schule zu sehen ist.

Wandertag

Kultur- und Wandertage finden zwei pro Schuljahr statt. Die Veranstaltungen bis Jahrgangsstufe 13 finden alle am selben Tag statt. Siehe auch Klassenfahrten.

Wahlfach

Das Wahlfach ist ein freiwilliges Unterrichtsangebot (s. Schulordnung § 35) im Jahrgang 9 und 10 im Halbtagsbereich. Es finden momentan Französisch, Latein und Spanisch mit jeweils zwei Wochenstunden am Nachmittag statt. Die Abmeldung vom Unterricht in einem Wahlfach ist nur zum Ende des Schulhalbjahres zulässig, empfohlen wird aber eine Teilnahme für mindestens ein Jahr. Leistungsnachweise werden eingefordert und benotet. Für GanztagsschülerInnen werden statt eines Wahlfaches in der Regel sogenannte Fach-AGs angeboten, bei denen die Schülerinnen und Schüler aus einem breiteren Angebot wählen können.

Wahlpflichtfach

Siehe auch.

Zeugnisse

Zeugnisse werden zum Ende des Halbjahres sowie zum Ende des Schuljahres ausgegeben. In der IGS gibt es von Klasse 5 bis einschließlich 8 kein „Sitzenbleiben“, dies ändert sich mit Abschluss des 9. Schuljahres (s. Punkt Versetzung).
Ab der 9. Klasse erfolgt keine verbale Beurteilung mehr, dafür werden Verhalten und Mitarbeit bewertet. Ab Klasse 11 werden nur noch die Leistungen in den Fächern bewertet.